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Newsletter vom Februar 2019 | |||
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Das neue Arbeitsprogramm 2019 ist am 23. Januar von Vorstand IG ICt abgenommen worden. Sie finden es unter https://igict.ch/projekte/arbeitsprogramm-2019. Wie immer sind die Pendenzen 2018 aufgenommen worden. Ich werde sebstverständlich im Newsletter über Erfolge berichten.Die 22. GV der IG ICT findet am 26. März 2019 in Effretikon im Staathaussaal statt. Wir beginnen um 0800 Uhr mit einem Frühstück und um 0900 Uhr mit der Versammlung. Die Einladung wird bald auf der IG ICT Website unter Veranstaltungen aufgeschaltet, reservieren Sie sich den Morgen bereits jetzt - Der Vorstand freut sich über Ihre Teilnahme! Die neuen Projekte von egovpartner sind vielversprechend - alle Inforamtionen finden Sie hier: Online Publikation «ePublikation» https://egovpartner.zh.ch/internet/microsites/egovpartner/de/projekte/elektronische-publikation.html reLex - elektronisches Rechtssetzungsverfahren https://egovpartner.zh.ch/internet/microsites/egovpartner/de/projekte/relex.html Die Tage werden länger - halten Sie die Bedrohungen im IT-Betrieb dagegeben kurz, damit Sie bei Tag nach hause gehen können! Andrea C. Mazzocco |
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Ablauf Störungen LEUnet bei Wahlen und Abstimmungen
Bei einem Störungsfall von LEUnet wie auch von WABSTI ist das Statistische Amt die Meldestelle für die Gemeinden. Das Statistische Amt informiert unter der Leitung der Direktionsvorsteherin in Absprache mit den beteiligten kantonalen Stellen und externen Partnern (Swisscom, Abraxas) und je nach Umfang und Art der Störungen die Gemeinde über die angemessene Vorgehensweise (z.B. Unterbruch Erfassung oder alternative Erfassung). Die detaillierten Abläufe zur Koordination sind in entsprechenden Notfallkonzepten festgehalten und werden je Urnengang mit den Kontaktangaben der verantwortlichen Personen aktualisiert.
Bei eidgenössischen und kantonalen Erneuerungswahlen sind zusätzliche organisatorische Massnahmen, namentlich zur Kommunikation im Notfall (Krisenstab) wie auch technische Massnahmen, sogenannte Notfallcenter, vorgesehen. Die Notfallcenter stehen bei lokalen Störungen von WABSTI oder bei Ausfall eines Gemeindenetzwerks, der oder den betroffenen Gemeinden zur Ergebnisübermittlung zur Verfügung. Das Statistische Amt informiert die Gemeinden im Zuge der Vorbereitungen der Erneuerungswahlen über die Notfallplanung. |
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HINWEISE UND MELDUNGENSwiss eGovernment Forum 2019 - Rabatt durch den Patronatspartner IG ICTDer Rabattcode für Mitglieder lautet: IGICT-m9Dv-10%
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